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19. Januar 2015

Neue Veränderungen des MOBILI-PASS in Frankreich


Zur Förderung der geografischen Mobilität von Mitarbeitern können im Rahmen des MOBILI-PASS Subventionen beantragt werden für Relocation-Dienstleistungen. Die Förderbegingungen werden sich gegen Ende des ersten Quartals 2015 wiederholt ändern.

In allen Zonen werden Senkungen von ca. 15% der Förderhöchstgrenzen erwartet.

Die neuen Regelungen treten voraussichtlich Ende des ersten Trimesters in Kraft. Bis dahin gelten die aktuellen Förderbedingungen.

Es wird empfohlen, Förderanträge vor Ende März einzureichen.

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